Es ist fünf vor Impfzwang
Zugegeben, tönt wie ein schlechter Aprilscherz. Leider sind sich aber viele Menschen nicht bewusst, dass dieser Slogan sehr nahe der Realität liegt, denn folgende Faktoren sind massgebend:
- der Bund musste die dringlichen Artikel, welche im 2006 (Vogelgrippe) eingeführt wurden, verlängern, weil das Referendum gegen das EpG ergriffen wurde. Diese Artikel regeln u.a. die internationale Zusammenarbeit.
- Das EpG ermöglicht mittels der Anwendung von Art. 36 der Bundesverfassung, Massnahmen wie eben die Zwangsimpfung durchzuführen. Das EpG braucht der Bund, damit er die bereits mit der WHO abgeschlossenen Verträge auch wirklich erfüllen kann, denn dazu hat er sich verpflichtet. Denn noch liegt der Entscheid, ob Impfungen obligatorisch sein sollen, bei den Kantonen. Es muss aber eine grosse Gefahr herrschen, sonst ist dies nicht möglich. Mit dem neuen Gesetz fällt diese Hürde.
Deshalb ist die Aussage „Es ist fünf vor Impfzwang“ leider Realität.
Jeder noch freidenkende und frei leben wollende Mensch ist aufgerufen, seine Kontakte anzuschreiben und auf die Abstimmung hinzuweisen. Ebenso Aktivitäten starten, die zur Informationsverbreitung in der Bevölkerung führt.
Wir haben es in den Händen. Das sollten wir nicht loslassen!!!!
Weitere Infos zur Abstimmungskampagne folgen auf der sich in Erstellung befindenden Website.
- Interview mit Daniel Trappitsch, Film von Michael Leitner zu den Impfungen allgemein und Impfzwang in der Schweiz – Grundlage Link
- Link: Flyer Impfzwang Okt 2012
- Text ausführlich: Obl Impf – Text JE – 20-2-12
- Text von Angelika Kögel Schauz: Pflichtimpfungen verstoßen gegen Grundrechte und die Demokratie
- Sendung bei Schweiz 5 vom 12.3.2012
Die Bestellungen der noch vorhandenen „alten“ Flyer nehmen wir hier gerne entgegen.


