Gemeinden verweigern Annahme der ausgefüllten Bogen = Rechtswidrig
Guten Tag zusammen
Mehrfach haben wir erfahren, dass Gemeinden die Annahme der Bogen verweigern und meinen, diese müssen zuerst zum Komitee und dann von dort auf die Gemeinden. Das ist schlichtweg falsch!
Richtig ist folgendes:
- die Gemeinden MÜSSEN die Bogen annehmen, sie müssen diese aber nicht sofort kontrollieren, sondern können diese sammeln und dann gestaffelt innert der Referendumsfrist ans Komitee retourinieren. Die fristgerechte Retournierung ist gesetzlich verankert.
- es dürfen keinerlei Gebühren erhoben werden für die Bescheinigung der Bogen. Dies ist gar untersagt.
Sollte sich eine Gemeinde weigern, von Ihnen die Bogen anzunehmen, dann verweisen Sie auf die Bundesverfassung Art. 62 und 70 und Art. 19 der Verordnung über die politischen Rechte. Sollten sich trotzdem noch Probleme ergeben, dann rufen Sie die Staatskanzlei Ihres Kantones an und/oder melden uns dieses Vergehen. Wir gehen dem nach.
Bitte lassen Sie sich die Abgabe bescheinigen. Dazu können Sie den Brief unter diesem Link verwenden.
Teilen Sie uns BITTE alle Unregelmässigkeiten mit Gemeinden mit. Dies ist sehr wichtig, damit wir ein entsprechendes Bild erhalten. Danke.
Es muss noch weiterhin gesammelt werden! Ab jetzt direkt die Bogen zur Bescheinigung den Gemeinden abgeben.
Herzliche Grüsse
TSG Komitee
Daniel Trappitsch