Newsletter Corona 4: Online Petitionen und Verwaltungsbeschwerde

Einen schönen guten Tag

In D.A.CH sind Petitionen gestartet worden. Bitte unterschrieben und teilen.

Verwaltungsbeschwerde Schweiz

In der Schweiz wurde heute ebenfalls eine Petition gestartet. Obwohl Petitionen im Prinzip nur politische Bittschriften sind, ist dies momentan praktisch die einzige Möglichkeit, das Volk zu vereinen und einen entsprechenden Gegendruck aufzubauen. Das Starten der Petition hängt vor allem mit dem bereits nach 6 Tagen erhaltenen Urteil zu unserer Verwaltungsbeschwerde zusammen. Diese wurde, eigentlich wie erwartet, abgelehnt. Jedoch ist die Begründung sehr interessant. Zusammenfassend sieht die folgendermassen aus:

Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht zuständig für die Behandlung dieser Klage, vor allem deshalb, weil der Bund das Recht hat mit der Ausrufung einer Notstandslage quasi die in der Bundesverfassung garantierten Grundrechte mehr oder weniger ausser Kraft zu setzen. Dieses Recht hat der Bund mit der Einführung des Epidemiengesetzes EpG 2016 erhalten. Es gibt also keinen juristischen Weg die Rechtskonformität des Notrechts über ein Gericht klären zu lassen, zumindest nicht für einen Verein. Es wäre höchstens möglich, dass sich direkt Betroffene, also durch die Verordnungen des Bundes nachweislich Geschädigte, einzeln juristisch zur Wehr setzen. Dies ist natürlich ein massiver Aufwand, nicht nur zeitlich sondern auch finanziell.

Allenfalls würde das Netzwerk Impfentscheid einen dieser Fälle übernehmen und juristisch vertreten. Jedoch müssten die Schädigungen durch die Verordnung massiv sein und natürlich auch bewiesen werden können. Sollten Sie der Meinung sein, dass dies auf sie zutrifft, dann schildern Sie uns in einem Mail Ihre Situation. Wir werden dann intern mit dem Anwalt abklären, ob sich ein juristisches Vorgehen lohnt und zumindest einigermassen erfolgsversprechend ist.

Das Parlament, welches ab dem 4. Mai in einer Sondersession tagt, hat in der Schweiz die Möglichkeit die Massnahmen vom Bundesrat rückgängig zu machen. Deshalb müssen wir in der Schweiz mit einer Petition – vorteilhaft von sehr vielen Menschen unterschrieben – das Parlament wachrütteln, informieren und aufrufen, die ganzen Massnahmen des Bundes kritisch zu hinterfragen.

Die Petition ist nur eine Möglichkeit. Natürlich besteht immer auch die Möglichkeit, dass Sie die Politiker in Ihrem Kanton anschreiben und auf die falschen und übertriebenen Massnahmen des Bundes hinweisen. Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden. Fakten dazu gibt es nach wie vor auf unserer Corona Seite, welche praktisch täglich ergänzt wird. Interessant ist auch, dass in den letzten wenigen Tagen immer mehr Informationen und Stimmen zusammengetragen werden konnten, die sich kritisch zur ganzen Corona Geschichte äussern.

Veränderungen müssen aus dem Volk kommen, denn die Politik und die Behörden halten sich vor allem an die Vorgaben der Wirtschaft und herrschenden Wissenschaft. Seien wir also die Veränderung.

An dieser Stelle ist noch einmal erwähnt, dass die grosse Gefahr besteht, dass im Herbst 2020, zusammen mit der nächsten Grippewelle, auch Corona wieder auftritt und die Welle wesentlich schlimmer ist – oder besser gemacht wird? –, als die momentan ablaufende. Wir müssen also heute schon etwas dagegen tun und zwar aktiv. Denn Zeit sollte ja bei vielen momentan mehr als genug vorhanden sein ;-).

Besten Dank für Ihre Unterstützung weiterhin.

Herzliche Grüsse

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