Tierseuchengesetz TSG

Herzliche Gratulation und vielen Dank an alle, die mitgeholfen haben, das schier Unmögliche zu erreichen. Am 18.7.12 hat die Bundeskanzlei das Zustandekommen des TSG-Referendums bestätigt:

51110 gültige Stimmen (nur 107 ungültige)

Das war grandiose Teamarbeit!

Medienmitteilung vom 7.11.2012: Die falschen Zahlen des BVET

Weitere Infos unter www.tsg-referendum.ch

 


Geplanter Impfzwang in der Schweiz

Abstimmung Tierseuchengesetz „NEIN“

 

Im revidierten Epidemien- und Tierseuchengesetz hat das Parlament dem Bund die Kompetenz erteilt, in der Schweiz Impfobligatorien sowohl für uns Menschen als auch für unsere Tiere anzuordnen.

Zahlreiche ParlamentarierInnen argumentieren, dass es sich beim vorgesehenen Impfobligatorium um keinen Zwang handle, weil für dessen Druchsetzung (vorerst) noch keine physische Gewaltanwendung vorgesehen ist. Die revidierten Gesetze lassen der behördlichen Phantasie bezüglich Bussen, Sanktionen, Strafverfügungen, Androhung von Arbeitsverboten (Pflegepersonal) usw. viel Raum. Wir denken, Sie können sehr gut selbst beurteilen, ob hier von Zwang gesprochen werden kann oder nicht.

Gegen das überarbeitete Epidemiegesetz wehren sich bereits viele Institutionen und auch Parteien. Oft aus verschiedenen Gründen. Die Aufgabe des NIE besteht sicherlich darin, das Gesetz wegen den geplanten obligatorischen Impfungen zu verhindern.

Um etwas in den Händen zu halten, wurde ein Flyer erstellt. Dieser kann hier herunter geladen werden. Um die Verteilung wird nachdrücklich gebeten.

Unter diesen Register werden wir auch immer wieder Neuigkeiten veröffentlichen. Also bitte kurz hier rein schauen und die Infos empfangen.

Die Bestellungen nehmen wir hier gerne entgegen.

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